Schulträger


Verein für deutschen Schulunterricht

Träger der Deutsche Schule Genf ist der Verein für deutschen Schulunterricht, ein Verein nach Schweizer Recht.

Die Aufgabe des Vereins ist die Einrichtung und Unterhaltung einer allgemeinbildenden Schule einschließlich Kindergarten und Vorschule. Gleichzeitig dient die Schule der Förderung der deutschen Kultur und Sprache im Großraum Genf.

Die Deutschen Schule Genf ist eine staatlich anerkannte Privatschule, die durch die im Auslandsschulgesetz festgelegte finanzielle und personelle Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland sowie durch das Schulgeld der Eltern finanziert wird.


Werden Sie Mitglied im Schulverein

Mitglieder des Vereins sind Eltern, Lehrer und Freunde der Schule. Mitglied des Schulvereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft vermittelt nicht nur einen besseren Einblick in das Geschehen und die Entwicklung der Schule, sondern ermöglicht auch persönlichen Einsatz und kreative Mitgestaltung am Schulleben. Jedes Mitglied verfügt über aktives und passives Wahlrecht. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt CHF 50,00.


Der Vorstand

Der Verein wählt aus seiner Mitte einen siebenköpfigen Vorstand, der rechtlich und wirtschaftlich für die Schule verantwortlich ist und die laufenden Geschäfte führt. Die Arbeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Er wird in den Sitzungen beratend unterstützt durch den Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, die Schulleitung, je einen Vertreter des Schuleltern- und Lehrerbeirats sowie den Geschäftsführer. Die Geschäftsordnung regelt die Einzelheiten der Vorstandsarbeit. Die Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder werden in einer Sitzung zu Beginn des Schuljahres festgelegt. Für besondere Aufgaben beauftragt der Vorstand erweiterte Gremien.


Mitgliederversammlungen

Ordentliche Mitgliederversammlungen des Schulvereins finden mindestens einmal im Schuljahr statt. Zu ihren wichtigsten Aufgabenfeldern zählen:

  • Wahl des Schulvereinsvorstandes
  • Entgegennahme der Berichte des Vorsitzenden über die Tätigkeit des Schulvereinsvorstandes, des Schulleiters und der Rechnungs- und Kassenprüfer
  • Genehmigung der Haushaltsführung und des Jahresabschlusses.
  • Entlastung des Schulvereinsvorstandes
  • Beschlussfassung über den vom Schulvereinsvorstand vorgelegten Haushaltsplan für das neue Wirtschaftsjahr.
  • Beschlussfassung über Erwerb oder Veräußerung von Vermögenswerten und Aufnahme von Darlehen, soweit der Schulvereinsvorstand nicht entscheidungsbefugt ist
  • Beschlussfassung über die Höhe des Schulgeldes.
  • Beschlussfassung über Anträge des Schulvereinsvorstandes, die den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung im Wortlaut mitgeteilt wurden.
  • Beschlussfassung über Anträge aus dem Kreise der Mitglieder.

Nützliche Dokumente

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